Was tun?

Die Abhängigkeit von einem Suchtmittel ist eine chronische Krankheit, keine Willensschwäche! Sie kann nur vom Betroffenen selbst angehalten werden. Es gibt aber Unterstützung.

Kriterien für eine Abhängigkeit:
– starkes Verlangen nach dem Suchtmittel
– verminderte Kontrollfähigkeit
– Entzugssymptome bei Verringerung oder Beendigung des Konsums
– Entwicklung einer Toleranz (ich brauche immer mehr)
– Vernachlässigung anderer Interessen und sozialer Kontakte
– anhaltender Konsum trotz schädlicher Folgen.

Dabei kommt es nicht immer auf die Menge, sondern vor allem die Regelmäßigkeit an.

(Süchtig? Hier zum online-Selbsttest: http://www.selbsthilfealkohol.de/Portal/Home/SelfTest)

 

1. Schritt (sowohl für Betroffene als auch für Angehörige):

Kontaktaufnahme mit einer Beratungsstelle (Adressen hier) oder einer Selbsthilfegruppe. (Adressen hier) Dort erhalten Sie alle weiterführenden Informationen.

2. Entzug (Entgiftung):

Zuerst muss das Suchtmittel aus dem Körper entfernt werden. Das sollte i. d. R. im Krankenhaus erfolgen, weil die Entzugserscheinungen gefährlich werden können (siehe unseren Link „Entgiftung“). Dies bezahlt normalerweise die Krankenkasse

3. Entwöhnung:

Nach dem Entzug ist eine mehrmonatige stationäre oder ambulante Entwöhnung empfehlenswert.
Dies bezahlt in der Regel die Rentenversicherung oder die Krankenkasse. Auch der tägliche Besuch einer Selbsthilfegruppe kommt dem ziemlich nahe.

4. Lebenslange Nachsorge:

Sucht- oder Abhängigkeitserkrankungen haben einen hohen Rückfallfaktor. Deshalb ist der Besuch einer Suchtselbsthilfegruppe der beste Weg, trocken zu bleiben. (Adressen und Termine hier)