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Titelthema 6/18: MPU – so können Sie bestehen!

Führerschein weg wegen Alkohols:

Hilfe, ich muss zur MPU!

Fast 4,4 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Personenschaden geschehen unter dem Einfluss von Alkohol. Das bedeutet, etwa 14 000 Menschen werden verletzt, schwerverletzt oder sogar getötet. Mütter, Väter, Partner, Kinder. Und oftmals haben nicht sie selbst den Alkohol getrunken. Sie werden zum Opfer durch andere …

Hand aufs Herz, sind Sie schon mal mit einem Bierchen oder Weinchen oder gar mehr im Blut Auto gefahren? Najaaa, bis 0,5 Promille darf man doch? Ja, aber was, wenn dann doch etwas passiert? Oder es aus Versehen doch 0,8 werden? Die Dunkelziffer der trinkenden Autofahrer jedenfalls ist hoch, laut ADAC wird nur jede 600. Alkoholfahrt überhaupt entdeckt. Und die wird dann aber auch ordentlich geahndet:

Zum Beispiel mit der Einziehung des Führerscheins für eine gewisse Sperrfrist, mit hohen Bußgeldern und sogar Freiheitsentzug. Auch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) ab 1,6 Promille am Steuer, bei „Wiederholungstätern“ ab 0,5 Promille, wird von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Mit dessen Ergebnis dann entscheidet die Behörde, ob sie die Fahrerlaubnis wieder erteilt. Es geht dabei vor allem um die charakterliche Fahreignung und die Frage: Wird die Person auch weiterhin unter Alkoholeinfluss fahren?

Für alkoholkranke Menschen – viele sind in ihrer nassen Zeit unter Promille gefahren und haben den Führerschein abgeben müssen – scheint das, wenn sie heute abstinent leben, positiv ausgehen zu können. Aber ganz so einfach ist es nicht. Der Weg zum positiven MPU-Gutachten hält auch für trockene Alkoholiker ein paar Steine und Fallen parat. Lesen Sie dazu viele wichtige Hinweise in unserem Interview mit Dipl. Psychologen Michael Bogus, Fachlicher Leiter der Nord-Kurs GmbH & Co. KG, TÜV NORD GROUP.

Vorab zur Einleitung aber erst einmal mein eigener Erfahrungsbericht …

So begann meine MPU

Eine Aufforderung zur MPU!
Dieses Schreiben des Berliner Landesamtes für Bürger-und Ordnungsangelegenheiten hielt ich vor einem Jahr in der Hand. Zwei Wochen, nachdem ich den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt hatte. Knapp elf Jahre, nachdem sie mir entzogen wurde wegen Alkohols am Steuer. Ich wollte nun endlich meinen Führerschein zurück, aus joblichen Gründen.

Schade. Ich dachte, ich komme drum herum und mein Delikt wäre nach zehn Jahren verjährt. Das hatte ich mal so gehört.
Aber Irrtum! Eine Aufforderung zur MPU wird erst nach 15 Jahren aus der Akte gelöscht, machte ich mich kundig. Und dann heißt es aber, die Fahrerlaubnis ganz von vorne neu zu erkämpfen …

Also doch MPU. Na, aber was soll mir, einer trockenen, überzeugten Alkoholikerin, da schon passieren können? Erst einmal Begutachtungsstelle suchen, MPU-Termin machen, hingehen, fertig.

Vorsichtshalber (und glücklicherweise) aber quengelten da Fragen durch meinen Kopf. Was ist eigentlich so eine MPU, was passiert da, was will ein Gutachter herausfinden – schließlich kostet die MPU ziemlich viel Geld, das ich mir nun endlich zusammengespart hatte. Und siehe da: Ich wäre, aus heutiger Sicht, sehr teuer „durchgerauscht“!

Weshalb? Ich habe doch nichts zu verbergen, ich trinke seit fünf Jahren nichts mehr?

Tja, das kann ja jeder erzählen, oder? Glauben muss es niemand. Schon gar nicht ein Gutachter.

Jedenfalls, im MPU-Forum www.mpu-idiotentest.com fand ich viele Antworten von erfahrenen Betroffenen: Ich benötigte, erfuhr ich da verschreckt, recht sicher einen sogenannten Abstinenznachweis! Das heißt, entweder ein Jahr lang vier Haaranalysen (per Termin) oder sechs Urinproben (per Zufallstermin) abzugeben. Darin wird ein Alkoholabbauprodukt gemessen. Liegt es unter der messbaren Grenze, kann von Abstinenz ausgegangen werden.

Dies hieß nun aber wiederum, den von der Behörde festgesetzten amtlichen Termin zur Abgabe des Gutachtens (sechs Monate) verschieben zu müssen! Machen die sowas überhaupt? Oh je. Aber eine schriftliche, freundliche Bitte und als Beleg ein Vertrag über die Haaranalysenerstellung, von einer von mir selbst gewählten Begutachtungsstelle, genügten wirklich.

Ich entschied mich damals kurzerhand für IAS Berlin, wegen ihrer Außenstelle in meinem Stadtbezirk.

Der Tag des Vertragsabschließens dort entpuppte sich fast als eine Art Einführung in das MPU-Geschehen. Sehr Respekt einflößend. Im Warteraum, auf den Tischen standen Kaffee und Wasser, saßen all die Kandidaten dieses Tages. Blätter ausfüllend. Schwer grübelnd. Mit den Knien wippend. An den Fingernägeln knaupelnd. Aus einem Raum tönte ein ständiges Piepsen, der Reaktionstest, ahnte ich. Da drinnen Kommentare wie: „Na, in der Mitte haben Sie etwas geschwächelt, aber dann … sehr gut gemacht.“ Männer und Frauen allen Alters verließen meist hochroten Kopfes das eine oder andere Zimmer. Auweia! Bald fühlte ich mich auf meinem Stuhl wie ein armer Sünder. Meine Scham von früher kam wieder hoch: Ich Ex-Trinkerin, ich! Ich hatte Menschenleben gefährdet!

Wie erleichternd dann aber die unerwartete Freundlichkeit, ob von Arzt oder Psychologin oder Büroangestellten: Die Kandidaten und ich wurden behandelt wie „ganz normale“ Menschen. Respektvoll, zuvorkommend, lächelnd. Balsam für meine schon jetzt angstbeutelte Seele.

Das folgende Jahr verlief „gezeichnet“ vom Abstinenznachweis: Mein dicker Pferdeschwanz hing von Mal zu Mal dünner in seinen zu weit werdenden Gummis. Denn allein nur eine Haarprobe bedeutet, zwei Mal bleistiftdicke Haarsträhnen von der Kopfhaut an sind ritsch-ratsch weg. Heute würde ich mich deshalb eher für die Urinprobe entscheiden, auch wenn solch ein Termin von heute auf morgen sehr ungünstig in den Alltag platzen kann.

Und heute würde ich übrigens auch einen Beratungstermin vorher „kaufen“, um nicht alles Wesentliche selbst recherchieren zu müssen. Da hätte ich dann auch erfahren, nur zum Beispiel, dass ein Abstinenznachweis allein doch noch nicht genügt! Zum Glück erfuhr ich es zufällig noch rechtzeitig: Alles zu sammeln, was meine Abstinenz noch weiterhin belegen kann. Zum Beispiel den Nachweis für eine Langzeittherapie (Arztbericht der Klinik), für eine Nachsorgetherapie, für sonstige Aktivitäten zum Erhalt der Abstinenz. Das kann schon auch seine Zeit dauern, also lieber frühzeitig damit beginnen.

Wie konnte ich mich nun noch weiter vorbereiten?

Im Internetforum gibt es Hilfe-Formulare, die mit ihren Fragestellungen viel nützen können. Weil sie nämlich auf mögliche Gutachterfragen hinweisen wie: Was war damals passiert? Wie sehe ich den Vorfall heute? Was habe ich in der Zwischenzeit für Konsequenzen gezogen? Was habe ich verändert und weshalb? Es ist eine gute Möglichkeit, Erinnerungen und Gedanken vorab zu sortieren.

Der große Tag

Und dann saß ich also vor einigen Wochen, ein Jahr nach der Antragstellung, plötzlich selbst als Kandidat im spannungsgeschwängerten Warteraum. Eine fast schlaflose Nacht hinter mir. Das Herz pumpte viel schneller als sonst. Mein Magen hatte geschlossen. Einatmen, ausatmen, einatmen … Angst: Was, wenn all das Geld umsonst gespart war, weg, versemmelt? Und dann noch einmal ein Jahr Abstinenznachweis droht, dann bin ich ja kahl … Ich hatte Angst vor den Reaktionstests, auf die man sich nicht vorbereiten kann, großen Respekt vor den Gutachterfragen und etwas Sorge, ob ich beim Arzt rein körperlich bestehe.

Fazit: Die Tests am PC/Display brachten mich tatsächlich zum Schwitzen Zu bestimmten schnell auftauchenden Tönen oder Farben wie Rot, Grün, Blau die jeweils passenden Knöpfe oder Pedale zu drücken, das hatte es in sich. Auch wenn ich vorher üben durfte. Aber die gute Nachricht: Die Hürde, wie viel dann davon richtig sein muss, ist recht niedrig. Beim Arzt lief alles glatt. Aber das Gespräch mit der Psychologin forderte mich wieder. Die 35 Minuten fühlten sich wie drei Stunden an. Mindestens. Wenn ich mich noch recht entsinne, erfragte sie zum Beispiel meine heutige Sicht auf die Alkoholstraftat, die Vorgeschichte meines Alkoholkonsums, den Verlauf der Krankheit und persönliche Folgen, versuchtes kontrolliertes Trinken, Gefährdungen heute, was mich heute stabilisiert, ob ich Alkohol in Lebensmitteln ernst nehme, andere Suchtmittel habe usw. Alles Dinge, die ich darstellen konnte, wie sie sind, authentisch und klar und ehrlich. Kein Leichtes, zugegeben, aber auch nix Schlimmes … denn das war ja ICH.

Nur etwa zwei Wochen später: Der dicke Umschlag mit dem Gutachten und einer Kopie lag im Briefkasten! Tatsächlich, juchhey, darin dieser für die Fahrerlaubnisbehörde ausschlaggebende Satz: „Die Befunde weisen zusammenfassend auf eine stabile und motivierte Verhaltensumkehr beim Umgang mit Alkohol hin. Daher kann davon ausgegangen werden, dass die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Trunkenheitsfahrt vertretbar gering ist.“ Nun musste noch die Behörde selbst ihr alles entscheidendes OK geben.

Schon am nächsten Tag brachte ich das Original persönlich und freudestrahlend dorthin.

Und nun, ganz aktuell, gestern im Kasten, auch der Brief der Behörde selbst mit dem ersehnten und schwer erkämpften Satz:„ … durch das nunmehr vorliegende medizinisch-psychologische Gutachten wurden meine bestehenden Bedenken an Ihrer Kraftfahreignung ausgeräumt. Ich bin bereit, Ihnen eine Fahrerlaubnis zu erteilen.“

Geschafft!
Einzige Auflage: Die zwei Prüfungen für den Führerschein nochmals abzulegen, weil ich 12 Jahre nicht Auto gefahren war.
Das wird nun sicher auch noch gelingen …

Anja Wilhelm

 

Interview mit Dipl.-Psych. Michael Bogus, Fachliche Leitung, Nord-Kurs GmbH & Co. KG der TÜV NORD GROUP

Was ist das Ziel einer MPU?

Sie dient der Überprüfung der charakterlichen Fahreignung.

Wer muss sie machen?

Die Führerscheinstelle kann sie fordern, wenn der Führerschein eingezogen wurde. Dafür gibt es einige Anlass-Gruppen. Bei Alkohol und Drogen in Bezug zum Straßenverkehr zum Beispiel, wenn eine Suchtproblematik, eine Abhängigkeit oder Missbrauch vorliegt, bei wiederholter Verkehrsauffälligkeit unter Alkoholeinfluss – und ab 1,6 Promille ist sie obligatorisch.

Was kostet eine MPU?

Seit 1. August sind die bis dahin gleichen Preise freigegeben worden. Jetzt muss man mit etwa 750  Euro rechnen bei einer Fragestellung wegen Alkoholauffälligkeit oder Drogenmissbrauch.

Benötige ich dazu auch einen sogenannten Abstinenznachweis?

Bei allen, bei denen Alkoholmissbrauch oder Abhängigkeit diagnostiziert wurde, wird in der Regel ein Abstinenznachweis verlangt. Und er sollte mindestens ein Jahr dauern. Entweder durch vier Haaranalyen oder 6 Zufalls-Urinproben übers Jahr. Alkoholmissbrauch ist allerdings keine pauschale Sache. Bei jemandem, der mit 2 Promille erwischt wurde, liegt vielleicht schon Missbrauch vor, bei einem anderen würde es vielleicht noch mit kontrolliertem Trinken weitergehen. Ab der zweiten Auffälligkeit allerdings wird die Missbrauchshypothese geprüft. Auch, wenn zum Beispiel jemand schon um die Mittagszeit alkoholisiert gefahren ist, während der Arbeit oder eine Mutter ihr Kind unter Alkohol aus der Kita abholt. Es ist immer eine Einzelfallfrage.

Woher weiß ich denn nun, dass ich ihn brauche? Immerhin kostet er Geld und Zeit …

Am besten, Sie lassen sich vorher beraten. In einem fachlich kompetenten, qualifizierten verkehrspsychologischen Beratungsinstitut. Auf der Webseite der Bundesanstalt für Straßenverkehr gibt es Hinweise, worauf Sie bei der Auswahl des Instituts achten sollten.

Was passiert in solch einem Beratungsgespräch?

Es ist in der Regel ein einmaliges, vertrauliches Beratungsgespräch, in dem die Deliktvorgeschichte besprochen wird. Der Berater kann dann einschätzen, ob der Abstinenznachweis benötigt wird, mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auf Angemessenheit. Der Berater muss auch einschätzen, wie ein künftiger Gutachter es sehen könnte. Ich halte ein Beratungsgespräch für absolut empfehlenswert.

Was kostet das?

Im Durchschnitt 75 Euro. Aber es macht Sinn in Anbetracht der hohen Kosten einer MPU. Wenn dort erst festgestellt wird, dass ein Abstinenznachweis nötig wäre, ist das Geld weg …

Was sollte ein trockener Alkoholiker vorweisen bei der MPU?

Ein Dokument, das belegt, dass die Entwöhnungsbehandlung erfolgreich abgeschlossen wurde. Kombiniert mit einem einjährigen Abstinenznachweis und Hinweisen auf eine stabilisierende Rückfallprophylaxe, zum Beispiel die Teilnahme an Nachsorgebehandlungen oder Selbsthilfegruppen. Letzteres sollte glaubhaft und nachvollziehbar erklärt werden können.

Eigentlich könnte man sich als langjährig Trockener sicher wähnen, aber es gibt bestimmt trotzdem „Fallen“ im Gespräch, in die man tappen kann …?

Ja. Eine tragische Falle, ein klassischer Fall ist, wenn trotz Entwöhnungsbehandlung und Abstinenznachweis auf die Frage nach Selbsthilfegruppen zum Beispiel gesagt wird: „Ich habe keine, ich brauche keine. Ich schaff das alleine.“ Das hören Gutachter nicht so gern. Er könnte demjenigen eine Unterschätzung der Rückfallgefahr unterstellen.

Weitere „Fallen“?

Zum Beispiel, wenn jemand naiv berichtet, dass er ab und an ein alkoholfreies Bier trinkt oder nicht nein sagen würde dazu. Da springt der Gutachter an. Denn alkoholfreies Bier kann unter Umständen das Verlangen nach alkoholhaltigem auslösen.

Anderes Beispiel: Auf die Frage, „Könnten Sie sich vorstellen, irgendwann mal wieder Alkohol zu probieren?“ zu antworten: „Höchstens bei gewissen Anlässen.“ Daraus könnte der Gutachter entnehmen, dass die Suchtproblematik vielleicht nicht hinreichend akzeptiert wurde.

Oder wenn der Gutachter fragt: „Was würde passieren, wenn sie wieder etwas trinken?“ Wenn Sie antworten: „Nichts würde passieren …“, das kann entscheidend negativ sein für den Ausgang der MPU. Solch eine Antwort sollte es nicht geben für einen trockenen Alkoholiker. Er muss die Motivierung haben und belegen, so etwas generell zu vermeiden. Sonst könnte ihm unterstellt werden, dass er denkt: Ich trinke jetzt erst mal lange nichts, vielleicht später wieder, vielleicht bin ich ja noch gar kein Alkoholiker (mehr).

Was kann dem Gutachter noch auffallen?

Wenn jemand sagt, ich bin Alkoholiker – aber seine angegebene Trinkmenge zu gering ist dafür. Das kann bedeuten, dass derjenige unkritisch, unrealistisch ist, kein stabiles Selbstverständnis eines trockenen Alkoholikers hat.

Oder auch, wenn derjenige zu den Ursachen seines Missbrauchs keine Angaben machen kann, sondern nur angibt, „das kam durch die Geselligkeit“ oder ähnliches. Wenn also ersichtlich ist, dass keine Aufarbeitung der Ursachen passiert ist, wie zum Beispiel, wenn jemand nur eine Entgiftung hinter sich hat und keine Therapie. Da hilft eine vorherige Beratung. Der Betroffene kann mehr über tieferliegende Ursachen und Rückfallvermeidung erfahren. Das ist das A und O.

Dafür gibt es die MPU-Vorbereitungskurse?

Ja, sie sind eigentlich fast wie eine Rehabilitation. Es wird am Ausgangsproblem gearbeitet mit Hinblick auf die MPU. Das können wirklich nur Fachleute. Da gibt es aber viele schwarze Schafe. Sogenannte Vorbereiter, die taktisch-theoretisch vorbereiten, nicht im Sinne der Sache, der Bearbeitung des Ausgangsproblems. Bei einer MPU geht es nicht darum, auswendig zu lernen, was man auf welche Frage antworten soll, sondern über sich, sein Problem und seine Veränderung zu reden.

Wie erkenne ich die schwarzen Schafe?

Zum Beispiel daran, dass sie Garantien zum Bestehen der MPU versprechen, wobei eine Garantieversicherung meist schon zusätzlich eingepreist ist. Aber es gibt keine Garantie bei einer MPU! Weitere Hinweise finden Sie auf der o.g. Seite der BASt.

Was beinhalten die anderen MPU-Teile, Reaktionstest und medizinische Untersuchung?

Die Reaktionstests sind einfach, meist zwei kleine Testverfahren für ca. 8 Minuten, in denen am Display entweder Linien verfolgt oder Symbole verglichen werden. Die meisten Menschen haben damit kein Problem, es wird auch kein Weltrekord verlangt. Man muss sich darauf nicht vorbereiten, es ist auch nicht das Entscheidende an der MPU. Im Notfall gibt es dann noch eine Fahrprobe.

Die medizinische Untersuchung bei Alkoholproblematik ähnelt einem Check beim Hausarzt, Blutdruck, Krankheitsfragebogen, Blutentnahme. Und es wird nach dem Umgang mit Alkohol gefragt, da sollte die Antwort zu dem passen, was auch beim Psychologen gesagt wird. Wichtig: Bei Drogenabhängigkeit darf kein Alkohol konsumiert werden! Wer unbedarft davon spricht, fällt durch! Aber auch diese Untersuchung ist nicht das Zünglein an der Waage, es ist das Gespräch mit dem Psychologen.

Was will der Psychologe herausfinden?

Das Gespräch dient der Klärung der Aufarbeitung der Vergangenheit. Er will wissen, wie Sie zu dem Delikt heute stehen, was Sie bisher verändert haben und ob diese Veränderung stabil ist. Alle drei Inhalte müssen auch miteinander stimmig und nachvollziehbar sein.

Weshalb sehen Sie die MPU als eine große Chance für Betroffene?

Für viele ist die MPU eine lästige Angelegenheit, die mit Angst verbunden sein kann. Aber für die meisten Betroffenen, habe ich erleben können, ist sie ein positiver Wendepunkt im Leben! Viele Betroffene würden nichts verändern in ihrem Verhalten, aber durch die MPU sind sie gefordert, sich kritisch mit sich selbst zu beschäftigen. Mit der Aussicht auf eine höhere Lebensqualität.

 Das Interview führte Anja Wilhelm